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Um für unsere Anschlussnehmer eine verbrauchsgerechte Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir einmal jährlich den Stand des Wasserzählers. Zähler sind stichtagsgerecht zum 15.10. des laufenden Jahres abzulesen. Die Abrechnung wird den Kunden im Monat Dezember zugeleitet. Es werden dort sowohl der Rechnungsbetrag für das laufende Jahr als auch die zum 10.03, 10.06. und 10.09 fälligen Vorauszahlungsbeträge für das Folgejahr ausgewiesen. Wichtiger Hinweis: Leider kam es im Rahmen der Drucklegung einiger Ablesekarten zu einem Fehler. Sollten die Verbrauchsstelle und/oder die Hausnummer auf der Ihnen vorliegenden Ablesekarte nicht "stimmig" sein, bitten wir dies zu ignorieren. Ihre Adressdaten sind in unserem System selbstverständlich korrekt hinterlegt. |
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